DIGITALISIERUNGS-Förderung

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Es gibt viele unterschiedliche Möglichkeiten zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben und der Erschließung von digitalen Märkten. Lassen Sie Ihr Projekt zu einem erheblichen Teil fördern und investieren in mehr Funktionalität & Qualität.

 

Unser Förderungspartner ermittelt für Sie die optimale Förderung, stellt alle notwendigen Anträge und kümmert sich um die gesamte Abwicklung.

 

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go Digital

Die zunehmende Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags ist aktuell eine der größten Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk. Die digitale Transformation betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche. Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es jedoch wichtig, die Digitalisierung in allen Geschäftsprozessen im Unternehmen fest zu etablieren.

Hier setzt das Förderprogramm „go-digital“ an: Mit seinen drei Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ richtet sich „go-digital“ gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.

 

Voraussetzungen:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial
  • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Quelle: go Digital

INNOVATIONS- UND DIGITALISIERUNGSGUTSCHEINE

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) hat ein Förderprogramm speziell für den innovativen Mittelstand aufgelegt. Unter dem gemeinsamen Dach „Mittelstand.innovativ!“ umfasst es die Förderlinien „Innovations- und Digitalisierungsassistent(in)“ sowie den „Innovations- und Digitalisierungsgutschein“.

Den „Innovations- und Digitalisierungsgutschein“ führt der Projektträger Jülich der Forschungszentrum Jülich GmbH im Auftrag des MWIDE durch.

Innovationsgutscheine sollen themenoffen in erster Linie die Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette unterstützen. Auch wesentliche qualitative Verbesserungen bestehender Produkte und Dienstleistungen können gefördert werden. Sie können auch zur Bearbeitung von Vorhaben mit arbeits- und organisationsbezogenen Fragestellungen genutzt werden. Es gilt, die Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung der Unternehmen in NRW zu stärken – sowohl bei den klein- und mittelständischen Betrieben in der Industrie, im Handwerk, im Handel oder im Dienstleistungsbereich.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Ausgaben für diese externen Analyse- und Beratungsleistungen sowie Entwicklungs- und Umsetzungsmaßnahmen werden zu 50 Prozent erstattet. Kleine Unternehmen erhalten eine Erstattung von 80 Prozent. Jeder Gutschein hat einen Gegenwert von 10.000 bis 15.000 Euro. Die Gutscheine können auch von mehreren Unternehmen für ein größeres Forschungsvorhaben kumuliert werden.

Voraussetzungen:

Es werden alle Auftragnehmer mit Sitz in der Europäischen Union akzeptiert, die durch
Analyse-, Beratungs- und Entwicklungstätigkeiten dazu beitragen, das Innovationsbzw. Digitalisierungspotential des antragsberechtigten Unternehmens auszuschöpfen.
Hierzu gehören insbesondere Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen sowie ausgewählte Unternehmen (zum Beispiel Ingenieurbüros, IT-Systemhäuser
und IT-Beratungen, Handwerksinstitute, Akademien des Handwerks). Eine Zertifizierung als Auftragnehmer ist nicht erforderlich.

Im Fokus der Förderung stehen folgende Themen:

  • Entwicklung neuer, digitaler Geschäftsmodelle
  • Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
  • IT-Sicherheit

Quelle: MITTELSTAND INNOVATIV

RWP Förderung

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm fördert aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)sowie des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes sowie nicht-investive Maßnahmen.

Es sollen Anreize geschaffen werden für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den besonders strukturschwachen Regionen des Landes (sog. C- und D- Fördergebiete).

Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur.

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • max. 30% für kleine Unternehmen
  • max. 20% für mittlere Unternehmen und
  • 10% für große Unternehmen, max. 7,5 Mio. €

 

Voraussetzungen:

  • Grundsätzlich gilt Teil II des GRW-Koordinierungsrahmens „Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung“ in der jeweils geltenden Fassung.
  • Die zur Förderung anstehenden Betriebsstätten müssen sich innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ befinden.
  • In den Fällen der Nrn. 1 bis 5 müssen neue Arbeitsplätze geschaffen oder vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden.
  • Bei Investitionsvorhaben dürfen die dem Antrag zugrunde liegenden förderfähigen Ausgaben 150.000 EUR nicht unterschreiten.
  • Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der formgebundene Antrag bei der NRW.BANK eingegangen ist.

Quelle: Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)

 

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zu deren Wachstum verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen geleistet werden.

Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Das ZIM zielt auf mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und ist auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgerichtet.

 

Wie hoch ist die Förderung:

ZIM – Einzelprojekte

Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, die auf max. 380.000 Euro begrenzt sind.
Zu den zuwendungsfähigen Kosten zählen Personalkosten,
Kosten für Aufträge an Dritte und übrige Kosten (bis zu
100 Prozent der zuwendungsfähigen Personalkosten).

ZIM – Kooperationsprojekte

  • Unternehmen erhalten einen Zuschuss von bis zu
    50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, die auf
    max. 380.000 Euro begrenzt sind.
  • Forschungseinrichtungen erhalten einen Zuschuss von bis
    zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von max.
    190.000 Euro.

 

Voraussetzungen:

Sowohl Unternehmen
• mit weniger als 500 Beschäftigten und
• maximal 50 Mio. Euro Umsatz
• oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme
als auch Forschungseinrichtungen, die mit den Unternehmen
zusammenarbeiten, erhalten nicht rückzahlbare Zuschüsse für
Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten,
Verfahren oder technischen Dienstleistungen führen. Voraussetzungen für eine Förderung sind ein hoher Innovationsgehalt
mit technischen Risiken sowie gute Marktchancen.

Quelle: Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Investitionsförderung NRW

Investitionszuschüsse sind direkte Zuschüsse und stellen, neben Zuschüssen für Forschung und Entwicklung, eines der wesentlichsten Förderinstrumente dar. Die wichtigsten Investitionszuschüsse werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) vergeben.

 

Gemeinschaftsaufgabe (GRW)

Rahmenregelungen der GRW werden basierend auf Vorgaben der EU vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie festgelegt. Dabei werden in einzelnen Regionen (mögliche) Förderhöchstsätze für Investitionsprojekte definiert und die sogenannten GRW-Fördergebiete festgelegt.Der Aufbau von Produktions- oder Dienstleistungsstätten wird durch Investitionsförderprogramme unterstützt. Eines der wichtigsten überregionalen Programme für die Steuerung der Verteilung von direkten Zuschüssen ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

 

Wir hoch ist die Förderung?

Je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße zwischen 10 % und 25 % der förderfähigen Ausgaben (für KMU zzgl. 5 % unter bestimmten Bedingungen)

 

Voraussetzungen:

Wer wird gefördert?

  • Gewerbliche Unternehmen in besonderen Fördergebieten des Landes

Was wird gefördert?

  • Investitionen, durch die Arbeitsplätze gesichert oder neu geschaffen werden
  • Alternativ für KMU: Lohnkosten, durch die Arbeitsplätze geschaffen werden

Quelle: NRW.INVEST